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10010296 AT

Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

Bundesrecht Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

§ 1. Bei Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung der Enns zwischen der Mündung des Erzbaches und der Mündung des Gaflenzbaches (ausschließlich) ist auf einen möglichst lückenlosen Ausbau sowie auf Speichermöglichkeiten und die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an der unteren Enns Bedacht zu nehmen.

Bundesrecht Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

§ 2. Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig.

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