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10010212 AT

Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel

Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel

Bundesrecht Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel

Einer Mitteilung der Regierung der Französischen Republik zufolge steht das im Staatsgesetzblatt als Anlage VI zu Nr. 304 aus 1920 verlautbarte Übereinkommen vom 19. März 1902 zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel derzeit zwischen Österreich und folgenden Staaten in Kraft

Belgien, Danzig, Deutsches Reich, Frankreich, Luxemburg, Monako, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn.

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