10010075
AT
Kooperationsabkommen - Kündigung
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Kooperationsabkommen - Kündigung
Der Nationalrat hat beschlossen
Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.
Bundesrecht Kooperationsabkommen - Kündigung
Kündigung
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 5. Oktober 1992 in Florenz unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut *1) gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 zum Ende des Hochschuljahres 1997/98 für gekündigt.
Wien, am 6. Jänner 1998
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde wurde am 27. Jänner 1998 im italienischen Außenministerium hinterlegt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 741/1994