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Lycée Français

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Lycée Français – Verfassung – Ergänzung

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Mitteilungen gemäß Art. II wurden am 8. Juni 1993 bzw. 24. Februar 1994 abgegeben; die Ergänzung tritt gemäß ihrem Art. II mit 24. April 1994 in Kraft.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik,

unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien vom 4. Mai 1982 *),

haben vereinbart

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 44/1983

Bundesrecht Lycée Français – Verfassung – Ergänzung

(Anm.: es folgen die Änderungen)

Bundesrecht Lycée Français – Verfassung – Ergänzung

Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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