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Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)

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Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 861/1993

Inkrafttretensdatum

22.12.1993

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten des

Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der

Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 861/1993

Bundesrecht Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)

Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993

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