Amerikanische Internationale Schule in Wien (USA)
Inhaltsübersicht (8)
Gesetzestext (8 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Amerikanische Internationale Schule in Wien (in Hinkunft als „Schule“ bezeichnet) wird in Übereinstimmung mit den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen für Privatschulen geführt.
Schulerhalter ist die „Association,American International School'“, vertreten durch ihren Executive Board.
Die Republik Österreich räumt der Schule folgende Rechtsstellung ein
Die an der Schule tätigen Lehrkräfte und das für die administrative Leitung der Schule tätige Personal sind, sofern sie Angehörige der im Schulerhalter repräsentierten Staaten sind, von der Wahrnehmung der ihnen und der Arbeitnehmerschaft im Rahmen der Betriebsverfassung des Österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes zukommenden Rechte und Befugnisse hinsichtlich ihrer Tätigkeit an dieser Schule ausgenommen.
Schüler österreichischer Staatsbürgerschaft haben zur Schule nach Maßgabe des vorhandenen Platzes freien Zutritt, sofern sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können, und dadurch die Aufnahme von Kindern mit Englisch als Mutter- oder Umgangssprache nicht beeinträchtigt wird.
Sofern die Republik Österreich Schulen in den Vereinigten Staaten von Amerika errichten will, werden die Vertragsparteien in Verhandlungen eintreten, um vertraglich solchen Schulen eine der Amerikanischen Internationalen Schule in Wien vergleichbare Rechtsstellung einzuräumen.
Dieses Übereinkommen tritt mit dem ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander die Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten mitgeteilt haben, in Kraft.
Dieses Übereinkommen gilt auf unbestimmte Zeit.
Jede der Vertragsparteien kann dieses Übereinkommen schriftlich auf diplomatischem Weg kündigen. Die Kündigung wird 270 Tage nach Empfang der Mitteilung durch die andere Partei wirksam.
Geschehen zu Wien, am 13. September 1989, in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.