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Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung

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Kurztitel

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 140/1987

Inkrafttretensdatum

16.04.1987

Langtitel

ERKLÄRUNG ÜBER EIN VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM

(erstellt am 27. Januar 1986)

StF: BGBl. Nr. 140/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die weiter unten aufgeführten Teilnehmerstaaten (im folgenden „die Teilnehmerstaaten“ genannt) –

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß ein Datenrelais-Satellitensystem für künftige europäische Programme benötigt wird;

GESTÜTZT auf den Vorschlag des Generaldirektors für ein Vorbereitungsprogramm (s. ESA/JCB(85)66, rev. 3);

EINGEDENK der vom Rat auf Ministerebene am 31. Januar 1985 angenommenen Entschließung ESA/C-M/LXVII/Res. 1 (Final) über den langfristigen europäischen Weltraumplan, insbesondere des Kapitels II.5;

GESTÜTZT auf die Ratsentschließung ESA/C/LXXI/Res. 1 (Final) vom 23. Oktober 1985 betreffend die Durchführung eines Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem im Rahmen der Organisation;

GESTÜTZT auf das Übereinkommen und insbesondere auf Artikel V.1.b sowie Anlage III -

Bundesrecht Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung

Das Hauptziel des DRS-Gesamtprogramms besteht darin, im Weltraum und am Boden eine kosteneffiziente Infrastruktur für künftige europäische Weltraumprogramme zu errichten, die innerhalb eines mit den Erfordernissen der Nutzer zu vereinbarenden zeitlichen Rahmens nahezu kontinuierlich folgende Dienste leistet

Das DRPP ist im besonderen darauf gerichtet,

Entsprechend den in Abschnitt 2 dargelegten Zielen setzt sich das Programm im wesentlichen aus den folgenden drei Bestandteilen zusammen

Um die Vorteile konkurrierender Angebote für die spätere Entwicklungsphase des DRSS-Programms nutzen zu können, erscheint es zweckmäßig, daß die Systemdefinitionsstudien von zwei verschiedenen Firmengruppen parallel durchgeführt werden. Desgleichen sollten die technologischen Vorentwicklungen jeweils im Rahmen zweier paralleler Verträge durchgeführt werden, zumindest bis konkurrierende verbindliche Angebote für die weiteren Entwicklungsarbeiten und für die Beschaffung künftiger Flugeinheiten erhältlich sind. Danach könnte für die weiteren Entwicklungsarbeiten ein einziger Vertrag vergeben werden.

Die begleitenden Studien dürften dagegen auf Einzelfragen beschränkt sein und nicht unmittelbar weitere Studien oder Hardware-Beschaffungen nach sich ziehen. Sie erfordern daher keine parallelen Arbeiten und können jeweils im Rahmen eines einzigen Vertrags durchgeführt werden.

Die Arbeiten des Vorbereitungsprogramms dürften sich auf etwa zweieinhalb Jahre erstrecken.

Diese Anlage kann auf einstimmigen Beschluß der Teilnehmerstaaten geändert werden.

Bundesrecht Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung

Folgende Teilnehmerstaaten haben diese Erklärung angenommen

(Teilnehmer)

(Datum)

Belgien ……………………………………….

28. 5. 1986

Frankreich ……………………………………

28. 5. 1986

Deutschland ………………………………….

8. 4. 1986

Italien …………………………………………

7. 5. 1986

Schweden …………………………………….

28. 4. 1986

Schweiz ………………………………………

27. 1. 1986

Vereinigtes Königreich ………………………

29. 5. 1986

Bundesrecht Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung

Personalausgaben

2,0

Laufende Ausgaben

0,8

Anlagen

0,1

Investitionen

0,3

Entwicklung

Systemdefinition

6,0

Begleitende Studien

2,0

Technologische Vorentwicklungen

9,0

Direkte Ausgaben insgesamt

20,2

Verwaltungsunterstützung

2,8

Variable Unterstützungskosten

2,2

Fixe Unterstützungskosten und Investitionen

1,8

Indirekte Ausgaben insgesamt

6,8

GESAMTSUMME

27,0

Teilnehmerstaaten

Beitragsschlüssel

(in %)

Österreich ..................................................................

Belgien ......................................................................

5

Dänemark ..................................................................

Frankreich .................................................................

30

Deutschland ..............................................................

30

Irland ........................................................................

Italien .......................................................................

31

Niederlande ..............................................................

Norwegen .................................................................

Spanien .....................................................................

6

Schweden .................................................................

Schweiz ....................................................................

2

Vereinigtes Königreich ............................................

34

Jahr

Mio RE

1986 …………………………..

5,0

1987 …………………………..

9,7

1988 …………………………..

8,4

1989 …………………………..

3,9

27,0

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