Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem
Gesetzestext (4 Artikel)
Seite
2
von
2
Seite
1
von
1
Kurztitel
Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Erklärung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1987
Inkrafttretensdatum
16.04.1987
Langtitel
ERKLÄRUNG ÜBER EIN VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM
(erstellt am 27. Januar 1986)
StF: BGBl. Nr. 140/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Die weiter unten aufgeführten Teilnehmerstaaten (im folgenden „die Teilnehmerstaaten“ genannt) –
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß ein Datenrelais-Satellitensystem für künftige europäische Programme benötigt wird;
GESTÜTZT auf den Vorschlag des Generaldirektors für ein Vorbereitungsprogramm (s. ESA/JCB(85)66, rev. 3);
EINGEDENK der vom Rat auf Ministerebene am 31. Januar 1985 angenommenen Entschließung ESA/C-M/LXVII/Res. 1 (Final) über den langfristigen europäischen Weltraumplan, insbesondere des Kapitels II.5;
GESTÜTZT auf die Ratsentschließung ESA/C/LXXI/Res. 1 (Final) vom 23. Oktober 1985 betreffend die Durchführung eines Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem im Rahmen der Organisation;
GESTÜTZT auf das Übereinkommen und insbesondere auf Artikel V.1.b sowie Anlage III -
Das Hauptziel des DRS-Gesamtprogramms besteht darin, im Weltraum und am Boden eine kosteneffiziente Infrastruktur für künftige europäische Weltraumprogramme zu errichten, die innerhalb eines mit den Erfordernissen der Nutzer zu vereinbarenden zeitlichen Rahmens nahezu kontinuierlich folgende Dienste leistet
Das DRPP ist im besonderen darauf gerichtet,
Entsprechend den in Abschnitt 2 dargelegten Zielen setzt sich das Programm im wesentlichen aus den folgenden drei Bestandteilen zusammen
Um die Vorteile konkurrierender Angebote für die spätere Entwicklungsphase des DRSS-Programms nutzen zu können, erscheint es zweckmäßig, daß die Systemdefinitionsstudien von zwei verschiedenen Firmengruppen parallel durchgeführt werden. Desgleichen sollten die technologischen Vorentwicklungen jeweils im Rahmen zweier paralleler Verträge durchgeführt werden, zumindest bis konkurrierende verbindliche Angebote für die weiteren Entwicklungsarbeiten und für die Beschaffung künftiger Flugeinheiten erhältlich sind. Danach könnte für die weiteren Entwicklungsarbeiten ein einziger Vertrag vergeben werden.
Die begleitenden Studien dürften dagegen auf Einzelfragen beschränkt sein und nicht unmittelbar weitere Studien oder Hardware-Beschaffungen nach sich ziehen. Sie erfordern daher keine parallelen Arbeiten und können jeweils im Rahmen eines einzigen Vertrags durchgeführt werden.
Die Arbeiten des Vorbereitungsprogramms dürften sich auf etwa zweieinhalb Jahre erstrecken.
Diese Anlage kann auf einstimmigen Beschluß der Teilnehmerstaaten geändert werden.
Folgende Teilnehmerstaaten haben diese Erklärung angenommen
(Teilnehmer)
(Datum)
Belgien ……………………………………….
28. 5. 1986
Frankreich ……………………………………
28. 5. 1986
Deutschland ………………………………….
8. 4. 1986
Italien …………………………………………
7. 5. 1986
Schweden …………………………………….
28. 4. 1986
Schweiz ………………………………………
27. 1. 1986
Vereinigtes Königreich ………………………
29. 5. 1986
Personalausgaben
2,0
Laufende Ausgaben
0,8
Anlagen
0,1
Investitionen
0,3
Entwicklung
Systemdefinition
6,0
Begleitende Studien
2,0
Technologische Vorentwicklungen
9,0
Direkte Ausgaben insgesamt
20,2
Verwaltungsunterstützung
2,8
Variable Unterstützungskosten
2,2
Fixe Unterstützungskosten und Investitionen
1,8
Indirekte Ausgaben insgesamt
6,8
GESAMTSUMME
27,0
Teilnehmerstaaten
Beitragsschlüssel
(in %)
Österreich ..................................................................
Belgien ......................................................................
5
Dänemark ..................................................................
Frankreich .................................................................
30
Deutschland ..............................................................
30
Irland ........................................................................
Italien .......................................................................
31
Niederlande ..............................................................
Norwegen .................................................................
Spanien .....................................................................
6
Schweden .................................................................
Schweiz ....................................................................
2
Vereinigtes Königreich ............................................
34
Jahr
Mio RE
1986 …………………………..
5,0
1987 …………………………..
9,7
1988 …………………………..
8,4
1989 …………………………..
3,9
27,0