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10009509 AT

Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche

Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche

Bundesrecht Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche

Der Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Salzburg-Nördlicher Flachgau mit dem Amtssitz Elixhausen kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zit. Bundesgesetzes ab 9. September 1981 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.

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