Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Gesetzestext (4 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß seinem Artikel 2 erster Absatz am 9. September 1980 in Kraft.
Österreichische Studienrichtungen 1)
Bulgarische Studienrichtungen 1)
Montangeologie
Geologie und Prospektierung der Bodenschätze
Bergwesen (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet der Aufbereitung liegt)
Aufbereitung mineralischer Rohstoffe
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet des Meliorationswesens liegt)
Wassermeliorationsbau
Markscheidewesen
Markscheidewesen
Technische Mathematik
Studienzweig Mathematik naturwissenschaftlicher Richtung
Mechanik (wenn der Schwerpunkt auf der Anwendung der Mathematik auf den Gebieten der Mechanik und Physik liegt
Geographie
Geographie 2)
Studienzweig Geographie (Lehramt)
Geographie
Studienzweig Raumforschung und Raumordnung
Studienzweig Kartographie
Geographie 2) (gleichwertig, wenn bis Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums in Österreich sowohl Lehrveranstaltungen über Theorie und Methodenlehre der Geographie im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden inskribiert werden, als auch eine Ergänzungsprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen abgelegt wird)
Physik
Physik 2)
Chemie
Chemie 2)
Studienzweig Chemie
Mathematik
Mathematik 2)
Studienzweig Mathematik
Pharmazie
Pharmazie (gleichwertig jenen Absolventen der österreichischen Studienrichtung Pharmazie, welche von der Möglichkeit des Austausches der Prüfungsfächer gemäß § 9 Absatz 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, österreichisches Bundesgesetzblatt Nr. 326/1971, Gebrauch gemacht haben)
Erdwissenschaften
Studienzweig Mineralogie-Kristallographie oder Studienzweig Petrologie oder Studienzweig Paläontologie
Geologie (je nach Schwerpunktsetzung imStudium) 2)
Erdwissenschaften
Studienzweig Technische Geologie
Geologie (je nach Schwerpunktsetzung im Studium) 2)
oder
Geologie und Prospektierung der Bodenschätze
Biologie
Studienzweig Botanik
Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Botanik liegt) 2)
Studienzweig Zoologie
Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Zoologie liegt) 2) Biologie, Profil Fischzucht und Fischwirtschaft 2)
Studienzweig Mikrobiologie
Biologie, Profil Allgemeine und industrielle Mikrobiologie 2)
Pädagogik
Pädagogik
Psychologie
Psychologie
Deutsche Philologie
Deutsche Philologie
Bulgarisch
Bulgarische Philologie
Anglistik und Amerikanistik
Englische Philologie
Französisch
Französische Philologie
Italienisch
Italienische Philologie
Spanisch
Spanische Philologie
Russisch
Russische Philologie
Polnisch
Slawische Philologie
Studienzweig Polnisch
Serbokroatisch
Slawische Philologie
Studienzweig Serbokroatisch
Tschechisch
Slawische Philologie
Studienzweig Tschechisch
Klassische Philologie (Latein)
Klassische Philologie, Profil Latein
Klassische Philologie (Griechisch)
Klassische Philologie, Profil Griechisch
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1) Wenn das Studium nur in Verbindung beziehungsweise in Kombination mit einer anderen Studienrichtung (mit einem anderen Studienzweig) beziehungsweise mit einem anderen Fach studiert werden darf, ist die Gleichwertigkeit nur dann gegeben, wenn auch die zu kombinierende Studienrichtung (der zu kombinierende Studienzweig) beziehungsweise das zweite Fach gültig abgeschlossen ist.)
(Anm.: richtig: 2) Abschluß des Studiums an der Universität „Kliment Ochridski“ in Sofia.
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde, findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.
Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft.
Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 18. September 1978 in zwei Urschriften, in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.