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Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

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Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 382/1976

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 12. Juli 1976 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

StF: BGBl. Nr. 382/1976

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1976, BGBl. Nr. 255, über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 wird verordnet

Bundesrecht Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

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Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 382/1976

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Text

Anlage

Beschreibung der österreichischen Olympia-Medaille

a)

Medaille

Kreisrund, versilbert, mit Öse und Ring für das Band, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille das Emblem der Olympischen Spiele, die fünf Ringe, darüber die beiden Feuerschalen begleitet von der Jahreszahl 1976; oberhalb die Unterschrift „XII. Olympische Winterspiele Innsbruck“ und unterhalb die Unterschrift „Für Verdienste“. Die Rückseite der Medaille zeigt den Adler des österreichischen Bundeswappens.

b)

Band

Weiß, 40 mm breit, mit einem 12 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen sowie zwei symmetrischen je 5 mm breiten Seitenstreifen in den olympischen Farben (blau, schwarz, rot, gelb und grün).

Bundesrecht Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

§ 1. Die Medaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

Bundesrecht Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

§ 2. (1) Sie ist am dreieckig gefaltenen Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinerten Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen von schmalen Leisten zur bürgerlichen Kleidung ist gestattet.

(2) Frauen tragen die Medaille an einem maschenartig genähten Band.

Bundesrecht Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

§ 3. (1) Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.

(2) Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.

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