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10009303 unterrichtinkurzschrift AT

Unterricht in Kurzschrift (unterrichtinkurzschrift)

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Unterricht in Kurzschrift

Unterricht in Kurzschrift

Bundesrecht Unterricht in Kurzschrift

Die Einheitskurzschrift gliedert sich in zwei Teile

1. Teil: Verkehrsschrift

2. Teil: Schnellschrift

A. Eilschrift

B. Redeschrift

(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Unterricht in Kurzschrift

§ 2. Dem Unterricht in „Kurzschrift“ bzw. „Stenotypie“ ist die in der Anlage B wiedergegebene Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) nach Maßgabe der für die einzelnen Schularten in Betracht kommenden Lehrplanbestimmungen zugrunde zu legen.

Bundesrecht Unterricht in Kurzschrift

§ 3. Diese Verordnung tritt am 1. September 1969 in Kraft.

Bundesrecht Unterricht in Kurzschrift

§ 4. Der Entfall des § 1 sowie der Anlage A dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 189/1955 tritt mit 1. September 1995 in Kraft.

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