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Anerkennung der Methodisten

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Anerkennung der Methodisten

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Kurztitel

Anerkennung der Methodisten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 74/1951

Inkrafttretensdatum

10.04.1951

Langtitel

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Februar 1951, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft.

StF: BGBl. Nr. 74/1951

Änderung

BGBl. II Nr. 190/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, wird verordnet wie folgt

Bundesrecht Anerkennung der Methodisten

Die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.

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