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Soziale Sicherheit - Kündigung (Kroatien)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Soziale Sicherheit - Kündigung (Kroatien)

Der Nationalrat hat beschlossen

Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.

Bundesrecht Soziale Sicherheit - Kündigung (Kroatien)

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 11. März 1993 in Agram unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit *) gemäß seinem Artikel 42 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt. Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Republik Kroatien in Wien übergeben.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 594/1994

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