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Soziale Sicherheit - Kündigung (Türkei)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Soziale Sicherheit - Kündigung (Türkei)

Der Nationalrat hat beschlossen

Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.

Bundesrecht Soziale Sicherheit - Kündigung (Türkei)

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 2. Dezember 1982 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit *) gemäß seinem Artikel 43 Absatz 3 zum 30. September 1996 für gekündigt.

Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Türkischen Republik in Wien übergeben.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1985

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