10008898
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Arbeitskräfte (jugoslawische) - Beschäftigung in Österr. - Beendigung
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Arbeitskräfte (jugoslawische) - Beschäftigung in Österr. - Beendigung
Arbeitskräfte (jugoslawische) - Beschäftigung in Österr. - Beendigung
Bundesrecht Arbeitskräfte (jugoslawische) - Beschäftigung in Österr. - Beendigung
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß die Bundesregierung am 11. Jänner 1994 beschlossen hat, die pragmatische Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich (BGBl. Nr. 42/1966) im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien'' mit sofortiger Wirkung zu beenden.