Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene
Gesetzestext (2 Artikel)
Seite
2
von
2
Seite
1
von
1
Kurztitel
Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1992
Inkrafttretensdatum
04.09.1992
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz betreffend die Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene
StF: BGBl. Nr. 544/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, wird kundgemacht
Nach § 860 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichten wir den Bund im Sinne des § 1 Abs. 1 WHG, Wachebediensteten oder deren Hinterbliebenen nach diesem Bundesgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Hilfe zu leisten.