Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10008817 AT

Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 544/1992

Inkrafttretensdatum

04.09.1992

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz betreffend die Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene

StF: BGBl. Nr. 544/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 1 Abs. 1 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, wird kundgemacht

Bundesrecht Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene

Nach § 860 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichten wir den Bund im Sinne des § 1 Abs. 1 WHG, Wachebediensteten oder deren Hinterbliebenen nach diesem Bundesgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Hilfe zu leisten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →