Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10008712 AT

Soziale Sicherheit

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit

Bundesrecht Soziale Sicherheit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Italien am 11. Jänner 1990 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit und zur Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit (BGBl. Nr. 428/1977, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 160/1988) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Italien

nachstehende Änderungen der Anhänge notifiziert

(Übersetzung)

ANHÄNGE ZUM ABKOMMEN

ANHANG III

Österreich - Italien

Der geltende Wortlaut wird duch folgenden ersetzt: Abkommen über

Soziale Sicherheit vom 21. Jänner 1981.

Italien - Schweiz

Der geltende Wortlaut wird wie folgt ergänzt

Abkommen vom 12. Dezember 1978 über den finanziellen Ausgleich auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger.

Zweite Zusatzvereinbarung vom 2. April 1980 zum Abkommen vom 14. Dezember 1962.

Der folgende Wortlaut wird eingefügt

Italien - Liechtenstein

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 11. November 1976.

Italien - Norwegen

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 12. Juni 1959.

Italien - Spanien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30. Oktober 1979.

Italien - Schweden

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. September 1979.

ANHANG V

Im Teil I wird der folgende Wortlaut eingefügt

Österreich - Italien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 21. Jänner 1981.

Italien - Spanien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30. Oktober 1979.

Italien - Schweden

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. September 1979.

ANHANG VI

Italien

Der folgende Wortlaut wird eingefügt

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a

Pension für Zivilbehinderte, Blinde und Taubstumme.

Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b

Sozialpension.

ANHÄNGE ZUR ZUSATZVEREINBARUNG

ANHANG 2

Italien

Der geltende Wortlaut wird durch folgenden ersetzt

A. Sachleistungen

B. Geldleistungen

A. Arbeitnehmer

B. Selbständig Erwerbstätige

Die in Betracht kommenden Versicherungseinrichtungen.

ANHANG 3

Italien

A. Sachleistungen

B. Geldleistungen

ANHANG 4

Italien

A. Sachleistungen

Gesundheitsministerium, Rom.

B. Geldleistungen

ANHANG 5

Österreich - Italien

Vereinbarung vom 21. Jänner 1981 zur Durchführung des Abkommens

über soziale Sicherheit vom 21. Jänner 1981.

Italien - Schweiz

Der geltende Wortlaut wird hinsichtlich der zweitgenannten

Vereinbarung geändert und wie folgt ergänzt

Verwaltungsvereinbarung vom 25. Februar 1974 über die Durchführung der Zusatzvereinbarung vom 4. Juli 1969.

Verwaltungsvereinbarung vom 30. Jänner 1982 über die Durchführung der Zweiten Zusatzvereinbarung über Soziale Sicherheit vom 2. April 1980 sowie die Revision der Verwaltungsvereinbarung vom 18. Dezember 1963.

Der folgende Wortlaut wird eingefügt

Italien - Liechtenstein

Verwaltungsvereinbarung vom 11. Jänner 1980 zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit vom 11. November 1976.

Italien - Spanien

Verwaltungsvereinbarung vom 30. Oktober 1979 zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit vom 30. Oktober 1979.

Italien - Schweden

Verwaltungsvereinbarung vom 25. Oktober 1982 zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit vom 25. September 1979.

ANHANG 6

Der folgende Wortlaut wird eingefügt

Italien

Banca Nazionale del Lavoro (Staatliche Bank der Arbeit), Rom.

ANHANG 7

Italien

Der geltende Wortlaut der Ziffern 2, 4 und 7 wird durch folgenden

ersetzt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →