Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter
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Gesetzestext (7 Artikel)
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Kurztitel
Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 242/1985
Inkrafttretensdatum
22.06.1985
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 26. März 1985 über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
StF: BGBl. Nr. 242/1985
§ 1. Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Lehrer und Erzieher an den dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport unterstehenden Schulen und Schülerheimen Anwendung.
§ 2. Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt
§ 3. Bei Religionslehrern ist bezüglich des § 2 Z 1 der unmittelbare Vorgesetzte im Sinne des § 81 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 der von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Beauftragte, bezüglich des § 2 Z 2 bis 4 der Schulleiter.
§ 4. Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt
§ 5. Bei der Beurteilung der Leistung der Schulleiter ist insbesondere auf die Erfüllung der ihnen gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 des Schulunterrichtsgesetzes obliegenden Aufgaben Bedacht zu nehmen. Soweit der Schulleiter Unterricht erteilt, ist auch § 2 zu berücksichtigen.
§ 6. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juli 1978, BGBl. Nr. 447, über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter tritt außer Kraft.