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Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

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Kurztitel

Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 242/1985

Inkrafttretensdatum

22.06.1985

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 26. März 1985 über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter

StF: BGBl. Nr. 242/1985

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 1. Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Lehrer und Erzieher an den dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport unterstehenden Schulen und Schülerheimen Anwendung.

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 2. Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 3. Bei Religionslehrern ist bezüglich des § 2 Z 1 der unmittelbare Vorgesetzte im Sinne des § 81 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 der von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Beauftragte, bezüglich des § 2 Z 2 bis 4 der Schulleiter.

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 4. Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 5. Bei der Beurteilung der Leistung der Schulleiter ist insbesondere auf die Erfüllung der ihnen gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 des Schulunterrichtsgesetzes obliegenden Aufgaben Bedacht zu nehmen. Soweit der Schulleiter Unterricht erteilt, ist auch § 2 zu berücksichtigen.

Bundesrecht Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

§ 6. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juli 1978, BGBl. Nr. 447, über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter tritt außer Kraft.

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