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Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA

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Kurztitel

Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 80/1981

Inkrafttretensdatum

25.02.1981

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers vom 30. Jänner 1981 über die Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen

StF: BGBl. Nr. 80/1981

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA

§ 1. Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen, die gemäß § 92 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, über Beamte des Ressortbereiches verhängt worden sind, sind unter sinngemäßer Anwendung des § 23 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Beamte des Ressortbereiches unverschuldet geraten sind.

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA

§ 2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1.

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