Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMAA
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Kurztitel
Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMAA
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 100/1980
Inkrafttretensdatum
12.03.1980
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 25. Feber 1980 über die Verwendung der in Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen
StF: BGBl. Nr. 100/1980
Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 92 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 über Beamte aus dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten verhängt worden sind, hat der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten unter sinngemäßer Anwendung des § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Beamte des Planstellenbereiches unverschuldet geraten sind.