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Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV

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Kurztitel

Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 251/1978

Inkrafttretensdatum

09.06.1978

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. Mai 1978 über die Verwendung der Disziplinarstrafen Geldbuße und Geldstrafe

StF: BGBl. Nr. 251/1978

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV

Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 52 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz über Beamte aus den Planstellenbereichen des Bundesministeriums für Verkehr und der Post- und Telegraphenverwaltung verhängt worden sind, sind für „Freiwillige Aufwendungen für Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zu Gunsten von Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung“ zu verwenden.

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