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10008424 AT

Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

Bundesrecht Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

§ 1. Auf Antrag der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und der Österreichischen Patentanwaltskammer werden folgende Personengruppen in die Pflichtversicherung einbezogen

Bundesrecht Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

§ 2. Die Pflichtversicherung der im § 1 Z. 1 genannten Personengruppe erstreckt sich auf die Unfall- und Pensionsversicherung, die Pflichtversicherung der im § 1 Z. 2 und 3 genannten Personengruppen erstreckt sich auf die Pensionsversicherung.

Bundesrecht Einbeziehung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger in die gesetzliche Sozialversicherung

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft.

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