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Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMF

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMF

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Kurztitel

Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMF

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 589/1977

Inkrafttretensdatum

01.01.1978

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 28. November 1977 über die Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen

StF: BGBl. Nr. 589/1977

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMF

§ 1. (1) Die von Beamten des Finanzressorts eingegangenen Geldstrafen und Geldbußen sind beim finanzgesetzlichen Ansatz 2/50004, Post 8810, des Bundesministeriums für Finanzen zu verrechnen.

(2) Gleich hohe Beträge sind alljährlich zu Lasten des Ansatzes 1/50226, Post 7662, an das Sozialwerk für Ressortbedienstete des Bundesministeriums für Finanzen für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Beamten zu überweisen,

Bundesrecht Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMF

§ 2. Diese Verordnung tritt gemäß § 144 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes am 1. Jänner 1978 in Kraft.

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