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Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

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Kurztitel

Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 379/1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 462/1985

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 6. Juli 1976 über die Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

StF: BGBl. Nr. 379/1976

Änderung

BGBl. Nr. 359/1984

BGBl. Nr. 462/1985

BGBl. II Nr. 407/2006

Bundesrecht Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

§ 1. In den Bereichen folgender Zentralausschüsse können von der zuständigen Zentralstelle über die im § 25 Abs. 4 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes genannten Zahlen hinaus Bedienstete unter Fortzahlung der laufenden Bezüge mit Ausnahme von Entschädigungen für solche Aufwendungen, die durch die Dienstfreistellung in Wegfall kommen, vom Dienste freigestellten werden

Bundesrecht Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

§ 2. Die Verordnungen der Bundesregierung vom 28. Mai 1968, BGBl. Nr. 200, und vom 18. August 1970, BGBl. Nr. 281, treten mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

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