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Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

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Kurztitel

Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 799/1974

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 10. Dezember 1974, mit der die Wochendienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bundesdienst verlängert wird

StF: BGBl. Nr. 799/1974

Änderung

BGBl. Nr. 17/1982

BGBl. Nr. 584/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 Abs. 5 der Dienstpragmatik, RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung der Dienstpragmatik-Novelle 1972, BGBl. Nr. 213, in Verbindung mit § 20 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der Fassung der 20. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle, BGBl. Nr. 215/1972, wird verordnet

Bundesrecht Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

§ 1. Die Wochendienstzeit der Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden und des Dienstzweiges höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe, soweit sie in Justizanstalten im Vollzugsdienst stehen, beträgt 41 Stunden.

Bundesrecht Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Die Verordnungen der Bundesregierung vom 19. Dezember 1972, BGBl. Nr. 38/1973, vom 13. Feber 1973, BGBl. Nr. 83, und vom 26. April 1973, BGBl. Nr. 199, treten mit Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.

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