Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10008305 AT

Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 367/1973

Inkrafttretensdatum

01.08.1973

Langtitel

Bundesgesetz vom 3. Juli 1973 betreffend die Bediensteten der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

StF: BGBl. Nr. 367/1973 (NR: GP XIII RV 762 AB 804 S. 76. BR: S. 324.)

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 1. Die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (Bundesgesetz BGBl. Nr. 372/1927 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 95/1934) führt in deren Namen das Bundesstrombauamt (Verordnung BGBl. Nr. 166/1928).

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 2. (1) Das Bundesstrombauamt besorgt die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz mit Bundesbediensteten.

(2) Soweit die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz nicht mit den ständig für diese Zwecke vorgesehenen Bundesbediensteten besorgt werden können, kann das Bundesstrombauamt auch Bedienstete im Namen und auf Kosten der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz beschäftigen.

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 3. Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz ersetzt dem Bund alle Kosten der gemäß § 2 Abs. 1 verwendeten Bundesbediensteten, bei Beamten einschließlich eines Bauschbetrages für deren Ruhegenuß. Dieser Bauschbetrag ist in der Höhe des sich für den Fall der Versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ergebenden Dienstgeberbeitrages zu bemessen, wobei die Höchstbeitragsgrundlage außer Betracht zu bleiben hat.

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 4. Die in einem Dienstverhältnis zur Donauhochwasserschutz-Konkurrenz verbrachten Zeiten sind im Falle einer Übernahme in das Bundesdienstverhältnis im Personalstand des Bundesstrombauamtes für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages einer in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegten Zeit gleichzuhalten.

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 5. Der auf die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz entfallende Anteil des Amtssachaufwandes des Bundesstrombauamtes wird von der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz dem Bund ersetzt. Die Ermittlung des Ersatzes erfolgt nach dem Verhältnis des Aufwandes für das mit Aufgaben der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz betraute Verwaltungspersonal zum gesamten Aufwand für das Verwaltungspersonal des Bundesstrombauamtes im Bereich der Direktion und der Strombauleitungen Krems, Greifenstein, Wien und Deutsch Altenburg.

Bundesrecht Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

§ 6. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bauten und Technik betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →