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WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll)

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll)

WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll)

Bundesrecht WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll)

DIE EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND IHRE MITGLIEDSTAATEN

LISTE SPEZIFISCHER BINDUNGEN (VERPFLICHTUNGSLISTE)

(Anm.: Liste (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Zusätzliche Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaften und

ihrer Mitgliedstaaten

Versicherung

Bundesrecht WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll)

GESCHEHEN zu Genf am 27. Februar neunzehnhundertachtundneunzig in einer Urschrift in englischer, französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, sofern für die beigefügten Listen nichts anderes vorgesehen ist.

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