Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10007819 AT

Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

Bundesrecht Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Juterat auf seiner vom 20. bis 22. April 1996 in Dhaka, Bangladesch, abgehaltenen 24. Tagung gemäß Art. 46 Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse (BGBl. Nr. 576/1993 idF BGBl. Nr. 648/1995) beschlossen, das Übereinkommen bis 11. April 2000 zu verlängern.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Australien am 26. Jänner 1996 seinen Rücktritt vom Übereinkommen gemäß dessen Art. 43 notifiziert.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →