10007811
AT
Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels
Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels
Bundesrecht Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels
Der am 15. Oktober 1956 durchgeführte Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. August 1996 gekündigt.