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10007680 AT

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

IN ANERKENNTNIS der Verpflichtungen und Zusagen Norwegens, Schwedens und Finnlands gegenüber den Samen im Rahmen des innerstaatlichen und internationalen Rechts;

IM HINBLICK insbesondere darauf, daß Norwegen, Schweden und Finnland sich verpflichtet haben, die Lebensgrundlagen, Sprache, Kultur und Lebensweise der Samen zu erhalten und zu entwickeln;

IN ANBETRACHT der Abhängigkeit der traditionellen Kultur und Lebensweise der Samen von primären Wirtschaftstätigkeiten wie Rentierhaltung in den traditionellen Siedlungsgebieten der Samen -

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN

Bundesrecht EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

Artikel 1

Ungeachtet der Bestimmungen des EG-Vertrags können den Samen ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung innerhalb der traditionellen Samen-Gebiete gewährt werden.

Bundesrecht EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

Artikel 2

Dieses Protokoll kann erweitert werden, um einer weiteren Entfaltung ausschließlicher Rechte der Samen in Verbindung mit ihren traditionellen Lebensgrundlagen Rechnung zu tragen. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen einstimmig die erforderlichen Änderungen des Protokolls beschließen.

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