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EWR-Abkommen

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 3/94

1) ABl. Nr. L 240 vom 24. 8. 1992, S. 18.

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 3/94

In Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls 21 zum Abkommen wird unter Nummer 13 (Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 des Rates) nach dem Gedankenstrich mit der Bezugnahme auf die Verordnung (EWG) Nr. 1284/91 des Rates folgendes eingefügt

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 3/94

Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1994 in Kraft, sofern alle nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens erforderlichen Mitteilungen an den Gemeinsamen EWR-Ausschuß erfolgt sind.

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 3/94

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 8. Februar 1994

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