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10007559 AT

EWR-Abkommen

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 2/94

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 909/1993

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 910/1993

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 2/94

Nummer 4 Buchstabe a des Protokolls 1 zum Abkommen erhält folgende Fassung

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 2/94

Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1994 in Kraft, sofern alle nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens erforderlichen Mitteilungen an den Gemeinsamen EWR-Ausschuß erfolgt sind.

Bundesrecht EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 2/94

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 8. Februar 1994

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