EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A
Inhaltsübersicht (8)
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Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 729/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 177/1994
Inkrafttretensdatum
14.02.1994
Langtitel
Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Slowakischen Republik samt Anhängen und Protokollen, Einseitiger Erklärung Österreichs und Record of Understandings
(Übersetzung)
PROTOKOLL A BETREFFEND DIE IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (b) ANGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE
StF: BGBl. Nr. 729/1992 (NR: GP XVIII RV 611 und Zu 611 AB 696 S. 84. BR: AB 4350 S. 559.)
Änderung
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)
TABELLE I ZUM PROTOKOLL A
---------------------------------------------------------------------
Code des
harmonisierten Warenbezeichnung
Systems
---------------------------------------------------------------------
14.04 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch
inbegriffen
1404 20 - Baumwoll-Linters
1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,
wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,
jedoch nicht weiterverarbeitet
ex 1516 20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen
- hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
ex 15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,
geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in
inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516;
ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Linoxyn
Artikel 1
Die Bestimmungen der Vereinbarung gelten für die in Tabelle I aufgeführten Erzeugnisse.
TABELLE II ZUM PROTOKOLL A
ÖSTERREICH
Erzeugnisse, die Sondervereinbarungen unterliegen, um den Unterschieden in den Kosten der darin enthaltenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse Rechnung zu tragen.
---------------------------------------------------------------------
Zollsatz
Warenbezeichnung in % des Wertes oder in
Tarif einschließlich der öS für 100 kg
Unternummern des Ausgangs- Nach
österreichischen zollsatz Inkraft- einem
Zolltarifs treten Jahr
1 2 3
---------------------------------------------------------------------
0403 Buttermilch, Sauermilch
und Sauerrahm, Joghurt,
Kefir sowie andere
fermentierte oder
gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
oder mit
Geschmackstoffen oder mit
Zusatz von Früchten oder
Kakao
10 - Joghurt
B - anderes 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere
B - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1519 Industrielle
Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren;
industrielle Fettalkohole FREI FREI FREI
1702 Andere Zucker,
einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose,
Lävulose, fest;
Zuckersirupe ohne Zusatz
von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt;
karamelisiert
50 - chemisch reine Fructose
(Lävulose) 5%+b.T. 0%+b.T. 0+b.T.
90 - andere, einschließlich
Invertzucker
B - Malzzucker (Maltose)
1 - chemisch rein FREI FREI FREI
1704 Zuckerwaren (einschließlich
weiße Schokolade), nicht
kakaohältig 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1806 Schokolade und andere
kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.
1901 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen,
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummern 0401
bis 0404, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
10 - Zubereitungen für die
Ernährung für Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Mischungen und Teige zur
Herstellung von Backwaren
der Nummer 19.05
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere
A - Malzextrakt 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
B - andere
1 - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver
enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
2 - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1902 Teigwaren, auch gekocht
oder gefüllt (mit Fleisch
oder anderen Stoffen) oder
in anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Canelloni;
Couscous, auch zubereitet
10 - ungekochte Teigwaren,
weder gefüllt noch in
anderer Weise zubereitet
11 - - Eier enthaltend 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
19 - - sonstige 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
20 - gefüllte Teigwaren, auch
gekocht oder in anderer
Weise zubereitet
ex 20 - gefüllte Teigwaren,
auch gekocht oder
in anderer Weise
zubereitet,
ausgenommen
gefüllte Teigwaren,
mehr als
20 Gewichtsprozent
Wurst, Fleisch,
Innereien oder
anderen
Schlachtanfall,
Blut, Fisch,
Krebstiere,
Weichtiere oder
andere wirbellose
Wassertiere oder
irgendeiner Mischung
von diesen Waren
enthalten 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - andere Teigwaren 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T. 40 - Couscous 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
1903 00 Tapioka und
Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form
von Flocken, Graupen, Perlen,
Gesiebtem und dergleichen 20%+b.T. 10%+b.T. 0+b.T.
1904 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen
(zB Corn Flakes);
Getreidekörner, ausgenommen
Mais, gekörnt, vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet
10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
90 - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1905 Brot, Konditorwaren, Kuchen,
Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohältig;
Hostien, leere Oblatenkapseln,
wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in
Blättern oder ähnliche
Erzeugnisse
10 - Knäckebrot 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)
u. dgl. 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - Kekse und ähnliche haltbare
Backwaren, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
40 - Zwieback, geröstetes Brot
und ähnliche geröstete
Erzeugnisse 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.
2101 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, Tee
oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser
Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon
10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee
A - Zubereitungen auf der
Grundlage von Kaffee
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate
A - Zubereitungen auf der
Grundlage von Tee oder
Mate
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - Geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon
B - andere 14%+b.T. 7%+b.T. 0+b.T.
2102 Hefen (aktiv oder nicht);
andere einzellige
Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der
Nummer 3002); zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform
20 - Hefen, nicht aktiv; andere
einzellige Mikroorganismen,
tot
A - Hefen, nicht aktiv FREI FREI FREI
2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen
und zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf
10 - Sojasoße 25% 21% 13%
min. min. min.
430,- 360,- 220,-
20 - Tomatenketchup und andere 25% 21% 13%
Tomatensoßen min. min. min.
430,- 360,- 220,-
90 - andere
A - Zubereitungen für
Gewürzsoßen, auf der
Grundlage von Mehl,
Grieß, Stärke oder
Malzextrakt 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - andere 25% 21% 13%
min. min. min.
430,- 360,- 220,-
2104 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür 25% 18% 6%
min. min. min.
450,- 330,- 110,-
20 - zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
B - andere 25% 18% 6%
min. min. min.
450,- 330,- 110,-
2105 00 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
2106 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
10 - Eiweißkonzentrat und
texturierte Eiweißstoffe
ex 10 - mit einem
Milchfettgehalt
von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere
B - andere
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
2 - andere
b - andere
1 - Proteinhydro- 32% 26% 14%
lysate und min. min. min.
Hefeauto- 300,- 240,- 130,-
hydrolysate
2202 Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser,
mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln oder
Geschmacksstoffen, sowie
andere nichtalkoholische
Getränke ausgenommen Säfte
von Früchten oder Gemüsen der
Nummer 2009
10 - Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln oder
Geschmacksstoffen
A - mit Zusatz von Zucker 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
B - andere: 25% 12,5% FREI
90 - andere
A - von Waren der
Nummern 0401, 0402
oder 0404 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
B - andere
1 - mit Zusatz von
Zucker 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
2 - sonstige 25% 12,5% FREI
2203 00 Bier, aus Malz hergestellt 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
2905 Acyclische Alkohole und
ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate
40 - andere mehrwertige Alkohole
43 - - Mannit FREI FREI FREI
44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI FREI FREI
2915 Gesättigte acyclische
Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäure;
deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate
10 - Ameisensäure, deren Salze
und Ester
13 - - Ester der Ameisensäure
ex 13 - Ester von Mannit
oder D-Glucit FREI FREI FREI
(Sorbit)
30 - Ester der Essigsäure
39 - - sonstige
B - andere
ex B - Ester von
Mannit oder
D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI
90 - andere
ex 90 - Ester von Mannit
oder D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI
2916 Ungesättigte acyclische
Monocarbonsäuren, cyclische
Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate
10 - ungesättigte acyclische
Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide, Peroxysäuren
und deren Derivate
19 - - sonstige
ex 19 - Ester von Mannit
oder D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI
2917 Polycarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen, Sulfo-, Nitro-
oder Nitrosoderivate
10 - acyclische Polycarbonsäuren,
deren Anhydride, Halogenide,
Peroxide, Peroxysäuren und
deren Derivate
19 - - sonstige
ex 19 - Itaeousäure, deren
Salze und Ester FREI FREI FREI
2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen
Sauerstoffunktionen und deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-
oder Nitrosoderivate
10 - Carbonsäuren mit
Alkoholfunktion, aber ohne
andere Sauerstoffunktion,
deren Anhydride, Halogenide,
Peroxide, Peroxysäuren und
deren Derivate
11 - - Milchsäure, deren Salze
und Ester 6% FREI FREI
14 - - Citronensäure 14% FREI FREI
15 - - Salze und Ester der
Citronensäure FREI FREI FREI
19 - - sonstige
ex 19 - Glycerinsäure,
Glycolsäure,
Zuckersäure,
Isozuckersäure
und
Heptazuckersäure;
deren Salze und
Ester FREI FREI FREI
2932 Heterocyclische Verbindungen,
nur mit einem oder mehreren
Sauerstoffheteroatomen
10 - Verbindungen mit nicht
kondensiertem (auch
hydriertem) Furanring in
der Struktur
19 - - sonstige
ex 19 - Dehydratisie-
rungsprodukte
von Mannit und
Sorbit,
ausgenommen
Maltöl und
Isomaltöl FREI FREI FREI
90 - andere
ex 90 - Dehydratisierungs-
produkte von Mannit
und Sorbit,
ausgenommen Maltöl
und Isomaltöl FREI FREI FREI
ex 90 - alpha-Methylglucosid FREI FREI FREI
2940 00 Zucker, chemisch rein,
ausgenommen Saccarose,
Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose; Zuckerether und
Zuckerester und deren Salze,
ausgenommen Erzeugnisse der
Nummer 2937, 2938 oder 2939
ex - Sorbose, deren Salze und
Ester FREI FREI FREI
2941 Antibiotika
10 - Penicilline und deren
Derivate mit Penicillan-
säurestrukur; deren Salze 9% FREI FREI
3001 Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke,
getrocknet, auch in Pulverform,
Auszüge aus Drüsen oder anderen
Organen und ihren Sekreten, für
organo-therapeutische Zwecke;
Heparin und dessen Salze;
andere menschliche oder
tierische Stoffe, für
therapeutische oder
prophylaktische Zwecke
zubereitet, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen
90 - andere
ex 90 - Heparin und dessen
Salze 8% 8% 8%
3501 Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
3505 Dextrine und andere
modifizierte Stärken (zB
Quellstärke oder veresterte
Stärke); Leime auf der
Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder anderen
modifizierten Stärken
10 - Dextrine und andere
modifizierte Stärken
A - Stärkeether und
Stärkeester
2 - sonstige 8% 8% 8%
3506 Zubereitete Leime und
andere zubereitete
Klebstoffe, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen; zur
Verwendung als Leime oder
Klebstoffe geeignete
Erzeugnisse in Aufmachungen
für den Kleinverkauf als
Leime oder Klebstoffe, die
1 kg oder weniger enthalten
10 - zur Verwendung als Leime
oder Klebstoffe geeignete
Erzeugnisse in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf als Leime
oder Klebstoffe, die 1 kg
oder weniger enthalten
ex 10 - auf der Grundlage
einer Natrium-
silikatemulsion
oder Harzemulsionen 10,4% FREI FREI
(90) - andere
99 - - sonstige
ex 99 - auf der Grundlage
einer Natrium-
silikatemulsion
oder Harzemulsion 9,5% FREI FREI
3507 Enzyme; zubereitete Enzyme,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
90 - andere
A - zubereitete Enzyme,
die Nährstoffe
enthalten
1 - mit einem
Milchfettgehalt
von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
3823 Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische
Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen
Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich
solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen; Rückstände
der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
10 - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne
C - andere 8% 8% 8%
90 - andere
ex B - Krackerzeugnisse von
Sorbit 8% 8% 8%
3911 Petroleumharze,
Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide,
Polysulfone und andere Waren
im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen, in Rohform
10 - Petroleumharze, Cumaronharze,
Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und
Polyterpene
ex 10 - Klebstoffe auf der
Grundlage von
Emulsionen aus
dieser Unternummer FREI FREI FREI
90 - andere
ex 90 - Klebstoffe auf der
Grundlage von
Emulsionen aus
dieser Unternummer FREI FREI FREI
3913 Natürliche Polymere (zB
Alginsäure) und modifizierte
natürliche Polymere (zB
gehärte Eiweißstoffe,
chemische Derivate des
Naturkautschuks), anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen
90 - andere
ex 90 - Dextran 6% 6% 6%
ex 90 - andere als
gehärtete
Eiweißstoffe oder
chemische Derivate
des Naturkautschuks 8% 8% 8%
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
SLOWAKISCHE REPUBLIK
---------------------------------------------------------------------
Tarif
Nr. Unternummer Warenbezeichnung Zollsatz *2) Jahre *1)
---------------------------------------------------------------------
04.03 Buttermilch, Sauermilch
und Sauerrahm, Joghurt,
Kefir sowie andere
fermentierte oder
gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
oder mit Geschmacksstoffen
oder mit Zusatz von
Früchten, Nüssen oder
Kakao
ex 0403.10 - Joghurt
51 bis 99 - - mit Zusatz von
Geschmacksstoffen oder
Früchten oder Kakao 10 2
ex 0403.90 - sonstige
71 bis 99 - - mit Zusatz von
Geschmacksstoffen oder
Früchten, Nüssen oder
Kakao 30 3
15.17 Margarine, genießbare
Mischungen oder Zubereitungen
von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder
Ölen oder von Fraktionen
verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, ausgenommen
genießbare Fette oder Öle
sowie deren Fraktionen der
Nummer 15.16
ex 1517.10 - Margarine, ausgenommen
flüssige
10 - - mit einem Gehalt an
Milchfett von mehr als
10 Gewichtsprozent, aber
nicht mehr als
15 Gewichtsprozent 20 2
ex 1517.90 - andere
10 - - mit einem Gehalt an
Milchfett von mehr als
10 Gewichtsprozent, aber
nicht mehr als
15 Gewichtsprozent 20 2
17.04 Zuckerwaren (einschließlich
weiße Schokolade), nicht
kakaohaltig
1704.10 - Kaugummi, auch mit
Zuckerüberzug 25 1
1704.90 - andere
10 - - Lakritzenextrakt mit
einem Saccharosegehalt
von mehr als
10 Gewichtsprozent,
aber ohne Zusatz
anderer Substanzen 25 1
30 - - weiße Schokolade 25 1
51 bis 99 - - sonstige 25 3
18.03 Kakaomasse, auch entfettet 6 2
18.04 Kakaobutter, Kakaofett und
Kakaoöl 1,5 2
18.05 Kakaopulver, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln 10 2
18.06 Schokolade und andere
kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen 15 3
19.01 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke
oder Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen,
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummern 04.01
bis 04.04, die kein
Kakaopulver oder weniger als
10 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen
1901.10 - Zubereitungen für die
Ernährung für Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf 11 1
1901.20 - Mischungen und Teige, zur
Herstellung von Backwaren
der Nummer 19.05 11 1
1901.90 - andere
- - Malzextrakt 9,8 3
90 - - andere 9,8 3
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder
gefüllt (mit Fleisch oder
anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Canelloni;
Couscous, auch zubereitet
- ungekochte Teigwaren, weder
gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet
1902.11 - - Eier enthaltend 12 2
1902.19 - - sonstige 12 2
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch
gekocht oder in anderer
Weise zubereitet
- - andere
91 - - gekocht 13 1
99 - - andere 12 1
1902.30 - andere Teigwaren 10 1
1902.40 - Couscous 11 1
19.03 Tapioka und
Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form
von Flocken, Graupen, Perlen
und dergleichen 4 1
19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB Corn
Flakes); Getreidekörner,
ausgenommen Mais; vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet
1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen
10 - - aus Mais 9 1
30 - - aus Reis frei -
90 - andere 9 1
1904.90 - andere
10 - - Reis 35 1
90 - - andere 9 1
19.05 Brot, Konditorwaren,
Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohältig;
Hostien, leere Oblatenkapseln,
wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in
Blättern oder ähnliche
Erzeugnisse
1905.10 - Knäckebrot 9 2
1905.20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)
und dergleichen 10 2
1905.30 - Kekse und ähnliche haltbare
Backwaren, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln
11 bis 59 - - - Waffeln und Oblaten: 10 3
91 - - - - gesalzen, auch
gefüllt 10 1
99 - - - - andere 10 3
1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot
und ähnliche geröstete
Erzeugnisse 10 1
1905.90 - andere 10 1
21.01 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee,
Tee oder Mate und
Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren oder
auf der Grundlage von Kaffee,
Tee oder Mate; geröstete
Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon
ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee
- Zubereitungen
99 - - - andere 5 1
2101.20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate 5 1
2101.30 - Geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon 16 3
21.02 Hefen (aktiv oder nicht);
andere einzellige
Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der
Nummer 30.02); zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform
2102.10 Hefen, aktiv
10 - - Preßhefe 10 3
31 bis 39 - - Trockenhefe 8 3
90 - - andere 8 3
ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere
einzellige Mikroorganismen,
tot
- - Hefen, nicht aktiv
11 - - - in Tabletten-, Würfel-
oder ähnlicher Form
oder gebrauchsfertiger
Verpackung mit einem
Nettogehalt von nicht
mehr als 1 kg 8 1
2102.30 - - zubereitete
Backtreibmittel in
Pulverform 9 1
21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen
und zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf
2103.10 - Sojasoße frei -
2103.20 - Tomatenketchup und andere
Tomatensoßen 10 3
ex 2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf
90 - - Senf 9 1
ex 2103.90 - andere
90 - - andere 10 1
21.04 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
2104.10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür 7 1
2104.20 - zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen 10 1
21.05 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt 6 3
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
2106.10 - Eiweißkonzentrate und
texturierte Eiweißstoffe 8,8 1
ex 2106.90 - andere
10 - - Käsefondues 8,2 1
- - andere
91 - - - kein Milchfett, keine
Milchproteine,
Saccharose, Isoglucose,
Glucose oder Stärke
enthaltend oder weniger
als 1,5% Milchfett,
2,5% Milchproteine,
5% Saccharose oder
Isoglucose, 5% Glucose
oder Stärke enthaltend 8,2 1
99 - - andere 8,2 1
22.02 Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser,
mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie
andere nichtalkoholische
Getränke, ausgenommen Säfte
von Früchten oder Gemüsen
der Nummer 20.09
2202.10 - Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen 11 1
ex 2202.90 - andere
10 - - keine Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04
oder Fette aus Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04
enthaltend
- - - Zucker (Saccharose oder
Invertzucker)
enthaltend 11 1
91 bis 99 - - andere 11 1
22.03 Bier, aus Malz hergestellt 24 1
22.05 Wermutwein und anderer Wein
aus frischen Weintrauben,
mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert
2205.10 - in Behältnissen mit einem
Inhalt von 2 l oder weniger 20 2
2205.90 - andere 20 2
22.08 Ethylalkohol, unvergällt,
mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von weniger als
80% Vol.; Branntweine, Liköre
und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die
Herstellung von Getränken
verwendet werden
ex 2208.10 - zusammengesetzte
alkoholische Zubereitungen,
wie sie für die Herstellung
von Getränken verwendet
werden
90 - - andere 25 1
2208.20 - Branntweine, durch
Destillation von
Traubenwein oder
Traubentrester hergestellt 25 1
2208.30 - Whisky 15 1
2208.40 - Rum und Taffia 15 1
2208.50 - Gin und Genever 15 1
ex 2208.90 - andere
- - Arrack, in Behältnissen
mit einem Inhalt von
11 - - - 2 l oder weniger 15 1
19 - - - mehr als 2 l 15 1
- - Wodka mit einem
Alkoholgehalt in
Volumenteilen von
45,4% Vol. oder weniger,
sowie Pflaumen-, Pfirsich-
oder Kirschbranntwein
(ausgenommen Liköre), in
Behältnissen mit einem
Inhalt von
31 und 33 - - - 2 l oder weniger 15 1
39 - - - mehr als 2 l 15 1
- - andere Branntweine,
Liköre und andere
Getränke, die
Destillationsalkohol
enthalten, in Behältnissen
mit einem Inhalt von
51 und 53 - - 2 l oder weniger 15 1
- - - mehr als 2 l ? ?
- - andere Getränke, die
Destillationsalkohol
enthalten, in Behältnissen
mit einem Inhalt von
55 und 59 - - - 2 l oder weniger 15 1
71 bis 79 - - - mehr als 2 l 15 1
- - Ethylalkohol, unvergällt,
mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.,
in Behältnissen mit
einem Inhalt von
91 - - - 2 l oder weniger 25 1
99 - - - mehr als 2 l 25 1
---------------------------------------------------------------------
*1) Die Spalte „Jahre'' gibt die Anzahl der Jahre an, in welchen
die nichtlandwirtschaftliche Komponente der Einfuhrabgabe schrittweise, beginnend mit 1. Jänner 1995, abgeschafft wird.
*2) Gilt vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994.
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll A
Artikel 4
Die EFTA-Staaten und die Slowakische Republik prüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll erfaßt werden. Eine erste Prüfung findet vor Ende 1994 statt. Im Lichte dieser Prüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Partnern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet fassen die EFTA-Staaten und die Slowakische Republik Beschlüsse über mögliche Änderungen des Warenumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.