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Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

9 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

09.11.1993

N5199432754J

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

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Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

New Delhi, 9. November 1993

___________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 476/1987

***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 256/1992

****) Kundgemacht in BGBl. Nr. 624/1993

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

zum Bezugszeitraum vgl. Art. 1, Abs. 3 und 4

N5199432757J

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

„Indische Artikel“ sind traditionelle folkloristische handwerkliche Textilerzeugnisse, die ausschließlich und historisch in Heimarbeit in Indien hergestellt werden. Sie umfassen die im folgenden aufgezählten Erzeugnisse (Bekleidung und Bekleidungszubehör, Dekorationsstoffe) und solche andere Artikel, die von Zeit zu Zeit vereinbart werden könnten.

Alle nachstehend angeführten Bekleidungen und Zubehörteile sind ausschließlich und historisch indische traditionelle folkloristische handwerkliche Erzeugnisse auf Grund ihrer Ähnlichkeit, in Form und Dessin, mit Kleidungen und Zubehörteilen, die herkömmlich in Indien getragen werden.

Die im nachstehenden angeführten Erzeugnisse müssen alle folgende Eigenschaften aufweisen: sie

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung

1

Kurta

loses, fast gerade geschnittene Hemd oder tunikaähnliches Kleid, das bis zu den Hüften, Mittelschenkeln, Knien oder Fußknöcheln reicht, mit viertel-, halb- oder ganz langen, engen oder weiten Ärmeln, mit oder ohne Knöpfe (nicht einfärbig);

2

Pherron

kurzes oder bodenlanges, sehr weites Kleid mit langen, weiten Ärmeln, ohne Knöpfe, bestickt, verziert oder bedruckt;

3

Chola

bodenlanges, weites kleiderähnliches Gewand mit Ärmeln, das hauptsächlich zu Hause getragen wird;

4

Curida Pyjama

im Bund weite Hose (mit Ziehband oder Haken), die an den Fußknöcheln eng zuläuft;

5

Salwar

weite Hose, Beine entweder gerade oder bauschig mit besonderer Weite an den Schenkeln;

6

Gararra

weite Hosen mit Rüschen oder Bauschen unter dem Knie;

7

Tamba

weite Hosen mit typischer indischer Handornamentik;

8

Lungi

langes zylindrisches Kleid, das als Überwurf um die untere Körperhälfte getragen wird;

9

Angharka

bodenlanges, leichtes mantelartiges Kleid, daß vorne mit einer dekorativen Kordel oder einem Band schließt; mit Ärmeln

10

Bagal Bandini

knielange oder bodenlange Jacke bzw. mantelartiges Kleid: an der Seite mit Schnüren geschlossen: mit Halbärmeln oder ohne Ärmel;

11

Aba

bodenlanges Kleid mit eng anliegender Taille, langem weiten Rock, mit Ärmeln;

12

Burka

bodenlanges capeartiges Kleid, das Kopf und Körper des Trägers bedeckt, mit Öffnung für die Augen, die mit einem Flor oder mit Spitzen bedeckt werden;

13

Jawahar Jacket

weite Jacke oder ärmellose Weste, die über einen Kurta getragen wird, mit oder ohne Knöpfe;

14

Choli

kurzes Mieder, mit oder ohne Ärmel, gewirkt oder gewebt;

15

Ghargra Lahnga

fußknöchellanger, sehr weiter Rock mit Zugband oder Kaken in der Taille;

16

Pavadai

Garnitur aus einem boden- oder fußknöchellangen Rock und einem Leibchen;

17

Dupatta

sehr leichter gewebter Schal, etwa 120 cm x 80 cm, der mit der Kurta oder dem Churidar getragen wird;

18

Ohdani

Tuch, etwa 2 m x 1 m mit viel Ornamentation;

19

Patka

lange Stola, unbedruckt, mit Kunststickerei verziert;

20

Gulu Band

Halsband mit traditioneller Kunststickerei;

21

Kamarband

dekorierter Bund und gewebter Gürtel;

22

Bazuband

dekoratives Armband;

23

Mathapati

dekoratives Stirnband;

24

Safa

Kopfbedeckung mit traditioneller Stickerei;

25

Toran

Textilartikel, der brauchtümlich zur Dekoration von Türpfosten verwendet wird, bestickt oder mit Applikationen mit folkloristischen Motiven;

26

Tombai

zylindrische Gehänge mit Applikationen aus handbedruckten, handbemalten oder handbestickten Geweben, die brauchtümlich von Decken oder in Türeingängen hängen;

27

Shamiana

Baldachin oder Markise mit Applikationen bestehend aus Vier- oder Dreiecken in Kontrastfarben, die als Deckendekoration verwendet werden

28

Kalamkari

Wandbehänge mit mythologischen Szenen, die in Handmalerei oder Handdruck, unter Verwendung von Wachs dargestellt werden;

29

Temple Hangings (Tempelwandbehänge)

handbemalte oder handbedruckte Wandbehänge mit brauchtümlichen mythologischen oder religiösen Motiven;

30

Chakla

bestickte Wandbehänge, mit oder ohne Spiegelverarbeitung, die Folkloremotive darstellen;

31

Batik wall Hangings

Wandbehänge aus Baumwolle, mit Mustern, die im traditionellen handwerklichen Batikverfahren hergestellt werden (händisches Wachsen, Färben und Kochen wird bei jeder Farbe wiederholt);

32

Chandani Posh

dekorative Hülle für Tee- oder Kaffeekannen;

33

Takiagilaf

Polsterüberzug, der mit indischen Motiven geschmückt ist;

34

Phulkhari

dekorative besticktes Tuch mit eng gestickten Streifen aus ungedrehter Seide, aus denen die blumenartigen Stickereien bestehen;

35

Gaddiposh

dekorative Form einer Bettdecke, zuweilen gesteppt;

36

Handgeknüpfte Teppiche

mit Kette und Schuß aus Wolle oder Baumwolle und geknüpften Flor aus Wolle, wobei jeder Knoten bzw. jede Schlinge händisch erzeugt wird und zwei Kettenfäden verbindet. Nach Fertigstellung jeder Knotenreihe wird ein Schußfaden durch die Kette gezogen. Der Flor wird danach mit der Hand geschoren, um dem Teppich die gewünschte Dicke zu geben. Die traditionellen Muster stammen aus Indien und aus den angrenzenden Gebieten Süd- und Zentralasiens und bestehen meistens aus stilisierten Blumen-, Tier- und geometrischen Motiven, wobei diese entweder als Einzelmuster oder in mehrfacher Wiederholung in einer Bordüre vorkommen. Auch Teppiche mit traditionellen bildlichen Darstellungen (zB Hofstaat, Jagd, Polo, Dschungelszenen), modernes Dessin mit indischen Motiven von alten Denkmälern und Wandgemälden sowie einfärbige Teppiche ohne Muster werden in Indien mit der Hand gefertigt;

37

Hand-woven carpets (handgewebte Teppiche)

nach Art der Kelim, Schumak und Karamanie;

38

Gabba

Bodenbeläge, die durch die Aufbringung von Handstickereien oder Applikationen auf einer Unterlage aus gewebter Wolle, Filz oder Jute hergestellt werden, mit oder ohne einer Rückenschicht aus Baumwolle;

39

Namdas

ein Bodenbelag mit einer Oberfläche aus Wollfilz, mit oder ohne traditionelle Stickereien in verschiedenen Formen und Größen.

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(Anm.: Formular als PDF dokumentiert)

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(Anm.: Formular als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

(Anm.: Anhang VI als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich

Beide Delegationen vereinbarten, daß bei der Einführung von Beschränkungen für eine Kategorie oder Kategorien von Produkten, welche im vorhergehenden MOU quantitativen Beschränkungen unterlagen, die jedoch in der Folge aufgehoben worden waren, die wiedereingeführten jährlichen Quoten nicht geringer sein dürfen, als die frühere Beschränkungshöhe zuzüglich eines, soweit dies möglich ist, entsprechenden jährlichen Zuwachses.

Österreich und die Republik Indien kommen überein, die Bestimmungen des Absatzes 18 des Verlängerungsprotokolles vom 31. Juli 1986 einzuhalten.

Insbesondere darf die Einführung des Harmonisierten Systems einer Partei dieses Memorandums nicht beeinträchtigen, in den vollen Nutzen und Gebrauch dieses zu kommen.

In Übereinstimmung mit dem oben angeführten Absatz 18 hat jede Regierung das Recht, Konsultationen mit der anderen Regierung über jede Angelegenheit zu verlangen, die sich aus der Einführung des Harmonisierten Systems ergibt.

Während der zwischen den Delegationen der Regierung Indiens und der Regierung Österreichs in New Delhi am 8. und 9. November 1993 abgehaltenen Konsultationen hat die Delegation von Indien ihre Besorgnis wegen der Möglichkeit der Erhöhung von Importrestriktionen für Textilien und Bekleidung aus Indien in Österreich als eine Folge von Österreichs Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft ausgedrückt und die Meinung, daß geeignete Maßnahmen zum Schutz des Marktzuganges für Indiens Textil- und Bekleidungsprodukte nach Österreich gefunden werden müßten, geäußert.

Die Delegation der Regierung Österreichs nahm die Besorgnis der Delegation der Regierung Indiens zur Kenntnis.

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