Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag–Bruck an der Mur–Graz–Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß
Gesetzestext (2 Artikel)
Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag–Bruck an der Mur–Graz–Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß
Der Geländestreifen für die Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag-Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß im Bereich der Gemeinden Kalsdorf bei Graz, Werndorf und Wundschuh wird wie folgt bestimmt
Der Terminal ist unmittelbar nördlich der von Wundschuh nach Großsulz führenden Landesstraße 381 situiert. Das Terminalgelände mit den erforderlichen Güterumschlagsanlagen bildet einen Korridor zwischen den bestehenden Verkehrsbändern A 9 Pyhrn Autobahn im Westen und der Bahnstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß im Osten. Die von der Bahnlinie abzweigenden Stellen liegen innerhalb der Teilstrecke Kalsdorf – Werndorf. Der rechts der Bahn angeordnete Anbindungsbereich wird durch die km 225,4 und km 227,0 der ÖBB-Strecke Wien-Spielfeld/Straß begrenzt.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für die Errichtung des Terminals Graz, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kalsdorf, Werndorf und Wundschuh aufliegenden Planunterlagen (Einlage 12.1 + 2, Änderung Juli 1994) zu ersehen.