Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10007455 AT

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll C

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll C

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll C

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 673/1993

Inkrafttretensdatum

01.10.1993

Langtitel

Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ungarn samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift

(Übersetzung)

PROTOKOLL C AUF DAS IN ABSATZ 1 VON ARTIKEL 6 BEZUG GENOMMEN WIRD

StF: BGBl. Nr. 673/1993 (NR: GP XVIII RV 1108 AB 1186 S. 127. BR: AB 4578 S. 573.)

Änderung

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll C

Artikel 1

Island kann unter entsprechender Berücksichtigung der in Artikel 14 des Abkommens angeführten Bedingungen auf die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse Zollabgaben fiskalischer Art einheben.

Wenn in Island die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle I angeführten Erzeugnisse begonnen wird, muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschafft werden.

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll C

Artikel 2

Liechtenstein und die Schweiz können auf Erzeugnisse, welche unter die in Tabelle II angeführten Tarifnummern fallen, Abgaben fiskalischer Art anwenden, wobei sie die Bedingungen des Artikels 14 des Abkommens einhalten.

Wenn in Liechtenstein und in der Schweiz die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle II angeführten Erzeugnisse begonnen wird, muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschafft werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →