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10007438 AT

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

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Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 478/1993

Inkrafttretensdatum

01.08.1993

Langtitel

Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift

(Übersetzung)

PROTOKOLL A BETREFFEND DIE IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (b) ANGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE

StF: BGBl. Nr. 478/1993 (NR: GP XVIII RV 1013 AB 1086 S. 123. BR: AB 4552 S. 571.)

Änderung

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

TABELLE I ZU PROTOKOLL A

---------------------------------------------------------------------

Waren-

nummer HS-Code Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen

1404.20 - Baumwoll-Linters

15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle

sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise

hydriert, umgeestert, rückgeestert oder

elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht

weiter zubereitet

ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen

- - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes

Opalwachs)

15.18 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,

dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch

Hitze im Vakuum oder im inerten Gas

polymerisiert, oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen solche der

Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder

Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen

Fetten oder Ölen oder von Fraktionen

verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen

ex 1518.00 - Linoxyn

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

Artikel 1

Die Bestimmungen des Abkommens gelten für die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse.

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

TABELLE II ZU PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

Die nachfolgend angeführten Zugeständnisse werden bis zum 31. Dezember 1994 für Rumänien gelten, sofern nicht Österreich und Rumänien nach einer Überprüfung der Situation beschließen, die Gültigkeit über dieses Datum hinaus zu verlängern.

---------------------------------------------------------------------

Zollsatz

HS-Nr. Warenbezeichnung in Vol. % oder in

Schilling pro

100 kg *1)

---------------------------------------------------------------------

0403 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte

oder gesäuerte Milch und Rahm, auch

eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln oder mit

Geruchs- und Geschmacksstoffen oder mit

Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

10 - Joghurt

B - andere b.T.

90 - sonstige

B - andere b.T.

0710 Gemüse (auch in Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.t.

0711 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen

ex E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

1519 Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren; industrielle

Fettalkohole FREI

17.02 Andere Zucker, einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lävulose), fest; Zuckersyrupe

ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert

50 - chemisch reine Fructose b.T.

90 - andere, einschließlich Invertzucker

B - Malzzucker (Maltose)

1 - chemisch rein FREI

1704 Zuckerwaren (einschließlich weiße FREI

Schokolade), nicht kakaohaltig

1806 Schokolade und andere kakaohaltige b.T.

Nahrungsmittelzubereitungen

10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln

20 - andere Zubereitungen, in Form von

Blöcken, Tafeln, Rippen oder Riegeln,

mit einem Gewicht von mehr als 2 kg,

sowie als Flüssigkeit, Paste, Pulver,

Granulat oder in ähnlichen Formen, in

Behältnissen oder unmittelbaren

Umschließungen, mit einem Inhalt von

mehr als 2 kg b.T.

1901 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,

die kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 0401 bis 0404, die kein

Kakaopulver oder weniger als

10 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen b.T.

1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet, wie zB

Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,

Gnocchi, Ravioli und Canelloni; Couscous,

auch zubereitet.

(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch

in anderer Weise zubereitet

11 - - Eier enthaltend b.T.

19 - - sonstige b.T.

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet

ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet,

andere als Erzeugnisse, die mehr

als 20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch, Innereien oder anderen

Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere

oder andere wirbellose

Wassertiere oder eine Kombination

davon enthalten b.T.

30 - andere Teigwaren b.T.

40 - Couscous b.T.

1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke

zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,

Perlen und dergleichen b.T.

1904 Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in anderer Weise

zubereitet b.T.

1905 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch kakaohaltig;

Hostien, leere Oblatenkapseln, wie sie für

Arzneiwaren verwendet werden,

Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder

Stärkemehlteig in Blättern oder ähnliche

Erzeugnisse b.T.

2001 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht

90 - andere

E - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.

0164 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen

B - andere

1 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

2008 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet

oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder

Alkohol, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen

(90) - andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen die der Unternummer 2008.19

99 - sonstige

B - andere genießbare Pflanzenteile

B - Mais b.T.

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf

der Grundlage dieser Waren oder auf der

Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate

davon

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Kaffee

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Tee oder Mate

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Tee oder Mate

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

30 - geröstete Zichorie und anderer

gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate davon

B - andere b.T.

2102 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine

der Nummer 3002); Zubereitete

Backtreibmittel in Pulverform

20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot

A - Hefen, nicht aktiv FREI

2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen und

Zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,

auch zubereitet, und Senf

10 - Sojasoße 13%

min. 220,-

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13%

min. 220,-

90 - andere

A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf

der Grundlage von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt b.T.

B - andere 13%

min. 220,-

2104 Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür 6%

min. 110,-

20 - Zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen

B - andere 6%

min. 110,-

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt b.T.

2106 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte

Eiweißstoffe

ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Milcheiweißgehalt von

2,5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

90 - andere

B - andere

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

2 - andere

b - andere

1 - Eiweiß-Hydrolysate und

Autolysat-Hefen 14%

min. 130,-

2905 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

(40) - andere mehrwertige Alkohole

43 - - Mannit FREI

44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI

2915 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren

und deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester

13 - - Ester der Ameisensäure

ex 13 - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

(30) - Ester der Essigsäure

39 - - sonstige

B - andere

ex B - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

90 - andere

ex 90 - Ester von Mannit oder D-Glucit

(Sorbit) FREI

2916 Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate

(10) - ungesättigte acyclische

Monocarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und

deren Derivate

19 - - sonstige

ex 19 - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

2917 Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate

19 - - sonstige

ex 19 - Methylenbernsteinsäure,

deren Salze und Ester FREI

2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber

ohne andere Sauerstoffunktion, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate

11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester FREI

14 - - Citronensäure FREI

15 - - Salze und Ester der Citronensäure FREI

19 - - sonstige

ex 19 - Glycerinsäure, Glycolsäure,

Zuckersäure, Isozuckersäure,

Heptazuckersäure; deren Salze

und Ester FREI

2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit

einem oder mehreren

Sauerstoffheteroatomen

(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem

(auch hydriertem) Furanring in der

Struktur

19 - - sonstige

ex 19 - wasserfreie Mannit- und

D-Glucit-(Sorbit-)-

Verbindungen, ausgenommen

Maltol und Isomaltol FREI

90 - andere

ex 90 - wasserfreie Mannit- und

D-Glucit-(Sorbit-)-Verbindungen,

ausgenommen Maltol und Isomaltol FREI

ex 90 - alpha-Methylglucosid FREI

2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen

Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose

und Fructose (Lävulose); Zuckerether und

Zuckerester und deren Salze, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummer 2937, 2938 oder

2939

ex - Sorbose, deren Salze und Ester FREI

2941 Antibiotika

10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestrukur; deren Salze FREI

3001 Drüsen und andere Organe für

organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform, Auszüge aus Drüsen

oder anderen Organen und ihren Sekreten,

für organo-therapeutische Zwecke; Heparin

und dessen Salze; andere menschliche oder

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen

90 - andere

ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%

3501 Kasein, Kaseinate und andere b.T.

Kaseinderivate; Kaseinleime

3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken,

Dextrinen oder anderen modifizierten

Stärken

10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken

A - Stärkeether und -Ester

2 - andere 8%

3506 Zubereitete Leime und andere

zubereitete Klebstoffe, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen; zur

Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen

für den Kleinverkauf als Leime oder

Klebstoffe, die 1 kg oder weniger

enthalten

10 - zur Verwendung als Leime oder

Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in

Aufmachungen für den Kleinverkauf als

Leime oder Klebstoffe, die 1 kg oder

weniger enthalten

ex 10 - auf der Grundlage einer

Natriumsilikatemulsion oder

Harzemulsionen FREI

(90) - sonstige

99 - - andere

ex 99 - auf der Grundlage einer

Natriumsilikatemulsion oder

Harzemulsionen FREI

3507 Enzyme; Zubereitete Enzyme, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen

90 - andere

A - Zubereitete Enzyme, die Nährstoffe

enthalten

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

3823 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne;

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen

der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die

nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrie, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen

10 - zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne

C - andere 8%

90 - andere

ex B - Erzeugnisse aus dem Sorbitkracken 8%

3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohformen

10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden-

oder Cumaron-Inden-Harze und

Polyterpene

ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage

von Emulsionen dieser

Unternummer FREI

90 - andere

ex 90 - Klebstoffe auf der Grundlage

von Emulsionen dieser

Unternummer FREI

3913 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB

gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate

des Naturkautschuks), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen, in Rohformen

90 - andere

ex 90 - Dextran 6%

ex 90 - sonstige, ausgenommen gehärtete

Eiweißstoffe und chemische

Derivate des Naturkautschuks 8%

---------------------------------------------------------------------

*1) Anmerkung: b.T. = beweglicher Teilbetrag

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

Bundesrecht EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A

RUMÄNIEN

---------------------------------------------------------------------

Waren-

nummer HS-Code Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere

fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,

auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-

und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao.

ex 0403.10 - Joghurt

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffe oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao

ex 0403.90 - andere

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao

07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren.

0710.40 - Zuckermais

07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake,

schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für

den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.

ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen

- - Gemüse

30 - - - Zuckermais

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar

und andere pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert.

- pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,

auch modifiziert

1302.31 - - Agar-Agar

17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade),

nicht kakaohaltig.

1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug

ex 1704.90 - andere

30 - - weiße Schokolade

55 - - Halspastillen und Hustenzuckerln

18.03 Kakaomasse, auch entfettet.

18.04 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.

18.05 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln.

18.06 Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen.

1806.10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln

1806.20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken,

Tafeln, Rippen oder Riegeln, mit einem

Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als

Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in

ähnlichen Formen, in Behältnissen oder

unmittelbaren Umschließungen, mit einem

Inhalt von mehr als 2 kg

19.01 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von

Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 04.01 bis 04.04, die kein Kakaopulver

oder weniger als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

ex 1901.90 - andere

- - Malzextrakt

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer

Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und

Cannelloni; Couscous, auch zubereitet.

- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch in

anderer Weise zubereitet

1902.11 - - Eier enthaltend

1902.19 - - sonstige

ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet

- - sonstige

91 - - - gekocht

99 - - - andere

1902.30 - andere Teigwaren

1902.40 - Couscous

19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere

Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere

Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse.

19.05.30 - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln; Waffeln

1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche

geröstete Erzeugnisse

ex 1905.90 - andere

- - sonstige

40 - - - Waffeln mit einem Wassergehalt von mehr

als 10 Gewichtsprozent

45 - - - Kekse

55 - - - extrudierte oder expandierte

Erzeugnisse, mit Zusatz von Geschmacksstoffen

oder Salz

- - - andere

60 - - - - mit Zusatz von Süßungsmitteln

90 - - - - sonstige

20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht.

ex 2001.90 - andere

30 - - Zuckermais

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,

Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie

und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge und Konzentrate davon.

2101.30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen und

Konzentrate davon

21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der

Nummer 30.02); Zubereitete Backtreibmittel in

Pulverform.

2102.10 - Hefen, aktiv

ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot

- - Hefen, nicht aktiv

11 - - - als Tabletten, Würfel und in ähnlichen

Formen oder in unmittelbaren

Umschließungen mit einem Nettoinhalt von

1 kg oder weniger

19 - - - andere

2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

2106.10 - Eiweißkonzentrate und texturierte

Eiweißstoffe

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Artikel 6

Die EFTA-Staaten und Rumänien überprüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll behandelt werden. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet und im GATT fassen die EFTA-Staaten und Rumänien Beschlüsse über mögliche Änderungen des Produktumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.

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