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10007381 AT

EWR-Abkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 2

02.05.1992

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

N5199318942L

Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 2

Die folgenden Waren der Kapitel 25 bis 97 des HS sind vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen

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HS-Position Warenbezeichnung

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35.01 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime

35.02 Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate

10 - Eieralbumin

ex 10 - - anderes als ungenießbar oder ungenießbar gemacht

90 - andere

ex 90 - - Molkenprotein (Lactalbumin), anderes als ungenießbar

oder ungenießbar gemacht

35.05 Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von

Stärken, Dextrinen und anderen modifizierten Stärken

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken

ex 10 - - veresterte Stärken und veretherte Stärken

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