10007377
AT
EWR-Abkommen
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 46
02.05.1992
Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993
N5199318929L
Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 46
Im Lichte der Ergebnisse der Zweijahresprüfungen über den Stand der Zusammenarbeit in der Fischerei werden sich die Vertragsparteien bemühen, diese Zusammenarbeit auf harmonischer, gegenseitig vorteilhafter Grundlage und im Rahmen ihrer jeweiligen Fischereipolitik zu entwickeln. Die erste Prüfung wird vor Ende 1993 stattfinden.