10007370
AT
EWR-Abkommen
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 39
02.05.1992
Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993
N5199318915L
Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 39
Als „ECU“ im Sinne dieses Abkommens gilt die von den zuständigen Gemeinschaftsbehörden festgelegte ECU. Die Bezeichnung „Europäische Rechnungseinheit“ wird in allen Rechtsakten, auf die in den Anhängen zum Abkommen Bezug genommen wird, durch „ECU“ ersetzt.