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10007340 AT

EWR-Abkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 7

02.05.1992

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

N5199318710L

Bundesrecht EWR-Abkommen – Protokoll 7

Unbeschadet von Artikel 11 des Abkommens kann Island für die nachstehend aufgeführten Waren mengenmäßige Beschränkungen beibehalten

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Nr. des

Isländischen Warenbezeichnung

Zolltarifs

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96.03 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich

solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten

oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende

mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mops

und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller

zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder

ähnlichen geschmeidigen Stoffen

- Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten,

Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere

Bürsten zur Körperpflege, einschließlich

Bürsten, die Teile von Apparaten sind

96.03 29 - - andere

96.03 29 01 - - mit Rücken aus Kunststoff

96.03 29 09 - - andere

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