Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10007200 AT

EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

ABKOMMEN ÖSTERREICH - EWG

- Der Gemischte Ausschuß -

Bundesrecht EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

Anhang

----------

Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Urspungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten

Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen

---------------------------------------------------------------------

Position Warenbezeichnung Be- oder

Verarbeitungen von

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

---------------------------------------------------------------------

(1) (2) (3)

---------------------------------------------------------------------

1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Herstellen aus

Hostien, leere Oblatenkapseln Vormaterialien jeder

der für Arzneiwaren Position, ausgenommen

verwendeten Art, aus Vormaterialien des

Siegel-Oblaten, getrocknete Kapitels 11 (1)

Teigblätter aus Mehl oder

Stärke und ähnliche Waren

---------------------------------------------------------------------

(1) Jedoch darf bis einschließlich 30. November 1993 das nach dem Verfahren der „Nixtamalisierung'' (Kochen und Einweichen in alkalischer Lösung) gewonnene Maismehl („Masa''-Mehl) verwendet werden.

Bundesrecht EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

Artikel 1

Der Hinweis (1) und die Fußnote, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste enthalten sind, wird in die Liste in Anhang III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens Österreich - EWG eingefügt.

Bundesrecht EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

Artikel 2

Dieser Beschluß findet Anwendung ab 1. Dezember 1991. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 1991.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →