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10007171 AT

Bestimmung des Trassenverlaufes der Hochleistungsstrecke Gloggnitz–Mürzzuschlag (Semmeringbasistunnel)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Trassenverlaufes der Hochleistungsstrecke Gloggnitz–Mürzzuschlag (Semmeringbasistunnel)

Bestimmung des Trassenverlaufes der Hochleistungsstrecke Gloggnitz–Mürzzuschlag (Semmeringbasistunnel)

Bundesrecht Bestimmung des Trassenverlaufes der Hochleistungsstrecke Gloggnitz–Mürzzuschlag (Semmeringbasistunnel)

Der Trassenverlauf der Hochleistungsstrecke Gloggnitz-Mürzzuschlag wird im Bereich der Gemeinden Gloggnitz, Payerbach, Reichenau, Breitenstein, Spital am Semmering und Mürzzuschlag wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 74,107.459 (östlich Bf. Gloggnitz) und endet bei km 98,928.740 (im Ostteil des Bf. Mürzzuschlag) der Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag.

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Gloggnitz, Payerbach, Reichenau, Breitenstein, Spital am Semmering und Mürzzuschlag aufliegenden Planunterlagen (Plannummer EPA-21-21-A, EPA-21-18.1-A, EPA-21-18.2-B, EPA-21-18.6-A) zu ersehen. Soweit der Geländestreifen im Tunnelbereich in den Planunterlagen nicht gesondert ausgewiesen ist, beträgt dessen Breite jeweils 75 m beiderseits der dargestellten projektierten Bezugsachse.

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