EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
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Kurztitel
EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 634/1987
Inkrafttretensdatum
01.01.1988
Langtitel
ANHANG I
StF: BGBl. Nr. 634/1987 (NR: GP XVII RV 248 AB 264 S. 31. BR: AB 3334 S. 491.)
Änderung
BGBl. Nr. 277/1989 (Beschluß Nr. 1/89)
Anlage 1
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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1
BUCHSTABE a DES ANHANGS II *1)
*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.
(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
MUSTER NACH ARTIKEL 2 DES ÜBEREINKOMMENS *1)
Dieser Anhang enthält folgende Muster
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*1) In allen Mustern dieses Anhangs kann sowohl die Bezeichnung „gemeinschaftliches Versandverfahren'' als auch die Bezeichnung „gemeinsames Versandverfahren'' verwendet werden.
Anlage 2
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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1
BUCHSTABE b DES ANHANGS II *1)
*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 4/5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.
(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
Anlage 3
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MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2
BUCHSTABE a DES ANHANGS II
(Anm.: Anlage 3 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
Anlage 4
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MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2
BUCHSTABE b DES ANHANGS II
(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)