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EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

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Kurztitel

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 634/1987

Inkrafttretensdatum

01.01.1988

Langtitel

ANHANG I

StF: BGBl. Nr. 634/1987 (NR: GP XVII RV 248 AB 264 S. 31. BR: AB 3334 S. 491.)

Änderung

BGBl. Nr. 277/1989 (Beschluß Nr. 1/89)

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Anlage 1

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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE a DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

MUSTER NACH ARTIKEL 2 DES ÜBEREINKOMMENS *1)

Dieser Anhang enthält folgende Muster

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*1) In allen Mustern dieses Anhangs kann sowohl die Bezeichnung „gemeinschaftliches Versandverfahren'' als auch die Bezeichnung „gemeinsames Versandverfahren'' verwendet werden.

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Anlage 2

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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE b DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 4/5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Anlage 3

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MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2

BUCHSTABE a DES ANHANGS II

(Anm.: Anlage 3 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Bundesrecht EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Anlage 4

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MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2

BUCHSTABE b DES ANHANGS II

(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

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