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Notenwechsel zwischen Österreich und Brasilien betreffend Exporte von Baumwolltextilien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Notenwechsel zwischen Österreich und Brasilien betreffend Exporte von Baumwolltextilien

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Kurztitel

Notenwechsel zwischen Österreich und Brasilien betreffend Exporte von Baumwolltextilien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 561/1987

Inkrafttretensdatum

28.11.1987

Langtitel

Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Botschaft der Föderativen Republik Brasilien in Wien betreffend Exporte von Baumwolltextilien

StF: BGBl. Nr. 561/1987 idF BGBl. Nr. 125/1988 (DFB)

Bundesrecht Notenwechsel zwischen Österreich und Brasilien betreffend Exporte von Baumwolltextilien

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM

FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

GZl.: 29.647.1/13-II/9 a/87

Wien, 23. Oktober 1987

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN *), das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde, auf das Protokoll betreffend die Verlängerung des Abkommens vom 31. Juli 1986 **), und die Vereinbarung zwischen Österreich und Brasilien vom 27. Oktober 1982 ***) Bezug zu nehmen. Da die oben erwähnte Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern mit Ende Oktober 1987 ausläuft, bin ich erfreut, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß Österreich nicht um Verlängerung des bestehenden Beschränkungsabkommens ersuchen wird. Österreich schlägt daher die folgende Vorgangsweise für die Textilpositionen Baumwollgarne und Küchenwäsche aus Baumwolle vor

Ist dieser Vorschlag für Brasilien annehmbar, werden diese Note und Ihre Bestätigungsnote im Namen Brasiliens eine Vereinbarung zwischen Österreich und Brasilien darstellen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

S. E.

Herrn Joao Tabajara de Oliveira

Botschafter

Botschaft der Föderativen

Republik Brasilien

Lugeck 1/V/15

1010 Wien

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN

REPUBLIK BRASILIEN

Nr. 34

Wien, 23. Oktober 1987

Sehr geehrter Herr Dr. Krehlik!

Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note, Zl. 29 647 1/13-II/9a/87, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen

„Ich beehre mich, . . . . . (es folgt der weitere Text der Übersetzung der österreichischen Note in deutscher Sprache) . . . . . Brasilien darstellen.“

Ich bestätige hiermit, daß der Inhalt Ihrer Note für die brasilianische Regierung annehmbar ist und daß der Austausch der gegenständlichen Note mit Ihrer Note gleichen Datums ein Abkommen zwischen unseren beiden Ländern begründet.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Krehlik, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.

Herrn

Dr. Helmut Krehlik

Rat

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

______________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 476/1987

***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 534/1982

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