GATT - Zolltarifkonferenz 1960/61
Gesetzestext (3 Artikel)
Nachdem das Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen über die Ergebnisse der Zolltarifkonferenz 1960/61, welches also lautet
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 31.Dezember 1963.
Da die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll am 6. Feber 1964 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt wurde, tritt das Protokoll gemäß seiner Ziffer 8 für Österreich am 7.März 1964 in Kraft.
Die Regierungen jener Staaten, die Vertragsstaaten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsstaaten“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im folgenden als „die Schweiz“ bezeichnet), sind
NACHDEM sie bei der Zolltarifkonferenz 1960/61 gemäß ArtikelXXIV Absatz 6, ArtikelXXVIII, ArtikelXXVIII a und gemäß anderen in Betracht kommenden Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens Verhandlungen geführt haben,
DURCH IHRE VERTRETER wie folgt übereingekommen
(Übersetzung)
LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt Nr. 53/1964
(iii) Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes,
(vii) Siebentes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 30. November 1957;
GESCHEHEN zu Genf, am sechzehnten Juli neunzehnhundertzweiundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossenen Listen von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.