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GATT - Kündigungsverhandlungen zw. Österreich und CSSR und BRD

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht GATT - Kündigungsverhandlungen zw. Österreich und CSSR und BRD

Nachdem die Ergebnisse der im Jahre 1960 geführten Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, welche also lauten

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 18. März 1961

Bundesrecht GATT - Kündigungsverhandlungen zw. Österreich und CSSR und BRD

(Übersetzung.)

An den Exekutivsekretär,

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,

Genf

KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN

SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER

ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

6. Dezember 1960

ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK

DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON

KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt Nr. 116/1961

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