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10006175 AT

Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)

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Kurztitel

Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1937

Inkrafttretensdatum

21.04.1937

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes über die Erneuerung des Übereinkommens mit Frankreich, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz

StF: BGBl. Nr. 117/1937

Bundesrecht Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)

Das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz, B. G. Bl. I, Nr. 168/1934, sowie das Zusatzabkommen zu diesem Übereinkommen, B. G. Bl. Nr. 202/1935, sind im Sinne der Bestimmungen des Punktes 8 des erstgenannten Übereinkommens und des Artikels IV des zweitgenannten Übereinkommens im Einvernehmen zwischen den beiden Regierungen ab 23. März 1937 erneuert worden.

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