Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)
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Kurztitel
Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz (Erneuerung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 117/1937
Inkrafttretensdatum
21.04.1937
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes über die Erneuerung des Übereinkommens mit Frankreich, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz
StF: BGBl. Nr. 117/1937
Das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik, betreffend die Vorzugsbehandlung von österreichischem Holz, B. G. Bl. I, Nr. 168/1934, sowie das Zusatzabkommen zu diesem Übereinkommen, B. G. Bl. Nr. 202/1935, sind im Sinne der Bestimmungen des Punktes 8 des erstgenannten Übereinkommens und des Artikels IV des zweitgenannten Übereinkommens im Einvernehmen zwischen den beiden Regierungen ab 23. März 1937 erneuert worden.