10006030
AT
Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz
Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz
Bundesrecht Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz
Rückkehrausweise, die österreichischen Staatsbürgern von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 25. Juni 1996, ABl. L 168/4, ausgestellt werden, werden als Paßersatz anerkannt.