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Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz

Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz

Bundesrecht Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz

Rückkehrausweise, die österreichischen Staatsbürgern von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 25. Juni 1996, ABl. L 168/4, ausgestellt werden, werden als Paßersatz anerkannt.

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