10006003
AT
Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen
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Kurztitel
Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 209/1997
Inkrafttretensdatum
19.12.1997
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens
StF: BGBl. III Nr. 209/1997
Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.