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Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

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Kurztitel

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 209/1997

Inkrafttretensdatum

19.12.1997

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

StF: BGBl. III Nr. 209/1997

Bundesrecht Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.

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